Antworten zum Planungsstand im November 2022

Die Münchner Verkehrsgesellschaft und die Stadtwerke München (MVG/SWM) treiben die Planung des 2. U-Bahn-Betriebshofs voran. Die ursprünglich für Herbst 2023 angekündigte Veröffentlichung des nachgebesserten Lärmschutzgutachtens und die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans stehen nach wie vor aus. Erst im Laufe des Jahres 2023 sollen diese nun ausgelegt und die Öffentlichkeit über weitere Planungsergebnisse informiert werden. Dies haben MVG/SWM auf Anfrage des Waldperlacher Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Stefinger Anfang November bekannt gegeben. Die Fragen und Antworten:

1. Aktueller Planungsstand

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand? Sind die Informationen auf der Website noch der aktuellste Stand der Planungen?

MVG/SWM: Wir arbeiten aktuell an zahlreichen Planungsthemen, darunter ist auch die Fortschreibung der Schallschutzplanung. Zwischen Schallschutz, städtebaulicher Integration und nicht zuletzt öffentlicher Erschließung bestehen beim 2. U-Bahnbetriebshof starke Abhängigkeiten und Wechselwirkungen. Diese bedingen einen hohen Klärungs- und Abstimmungsbedarf im Planungsprozess und mit allen an der Planung beteiligten Stellen. Zusätzlich werden in dem Projekt auch Infrastrukturprojekte bearbeitet bzw. berücksichtigt, die mit der Planung des Betriebshofs in unmittelbarer Verbindung stehen, darunter die Vorhaltemaßnahme zur Verlängerung der U5 sowie ein möglicher 2-gleisiger Ausbau der S7. Die Planung befindet sich derzeit noch in Bearbeitung und Abstimmungen mit den Vorhabenträgern wie dem Landkreis München und dem Freistaat Bayern. Wenn belastbare Ergebnisse vorliegen, werden wir die Öffentlichkeit darüber informieren und die Homepage inhaltlich aktualisieren.

2. Zeitplan

2.1 Wann sind die nächsten Termine zur Bürgerbeteiligung?

MVG/SWM: Wie angekündigt werden wir die Bürger*innen wieder über den Planungsstand informieren, wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen. Geplant ist insbesondere eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Schwerpunkt Schallschutz. Zudem wird der Dialog zur Grünplanung mit den Anwohner*innen des Lise-Meitner-Wegs fortgesetzt. Aufgrund der Komplexität der Planung und begrenzter Planungskapazitäten kann die Beteiligung leider erst ab Mitte 2023 fortgesetzt werden. Die genauen Termine geben wir rechtzeitig bekannt.

2.2 Wann sollen die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans ausgelegt werden?

MVG/SWM: Die Unterlagen sollen im kommenden Jahr (2023) ausgelegt werden.

2.3 Wann ist mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Lärmschutzgutachtens zu rechnen?

MVG/SWM: Die Ergebnisse des Lärmschutzgutachten werden 2023 vorgestellt und veröffentlicht.

3. U5-Verlängerung

3. Inwieweit beeinflusst eine mögliche Verlängerung der U5 in Richtung stadtauswärts die aktuellen Planungen – auch in Hinsicht auf eine Standortverlegung?

MVG/SWM: Die mögliche Verlängerung der U5 Richtung Ottobrunn wird planerisch und baulich berücksichtigt. Zu diesem Zweck ist eine sogenannte Vorhaltemaßnahme geplant. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um ein Tunnelbauwerk, das zeitgleich mit dem U-Bahnbetriebshof unterirdisch errichtet wird. Falls die U5 zu einem späteren Zeitpunkt verlängert wird, bliebe der U-Bahnbetriebshof davon weitgehend unberührt. Der Betriebshof muss in absehbarer Zeit realisiert werden, damit die U-Bahn wie geplant ausgebaut werden kann. Ein Standort im Landkreis scheidet daher schon aus zeitlichen Gründen aus. Ob und wann die U5 Richtung Ottobrunn verlängert wird, ist derzeit ungewiss.

4. Lärmschutz

4.1 Mit welchen Lärmschutzstandard/Lärmschutzgrenzen wird momentan geplant – dem gesetzlichen Mindestniveau oder den immer wieder geforderten Lärmschutzgrenzen für reine Wohngebiete?

MVG/SWM: Die Schutzwürdigkeit der Wohngebiete in Waldperlach und Neubiberg ist „Reines Wohnen“ und wurde und wird in der Planung auch so berücksichtigt. Der Lise-Meitner-Weg ist als „Mischgebiet“ ausgewiesen. Unsere Planung setzt hier den höheren Standard „Allgemeines Wohnen“ an.

4.2 Auf der Bürgerversammlung wurde über 8 m hohe Lärmschutzwände gesprochen. An welchen Projektabschnitten sind solche Wände geplant – entsprechen die geplanten Standorte noch dem Lageplan Schallschutzmaßnahmen von November 2021?

MVG/SWM: Aktuell wird die Fortschreibung der Schallschutzplanung noch bearbeitet. Der Lageplan von November 2021 bildet dabei eine Grundlage. Die endgültige Ausprägung der Schallschutzmaßnahmen steht jedoch noch nicht fest. Bzgl. der Schallschutzwände im Bereich der Abstellung auf dem Gelände des Betriebshofs (siehe Homepage LSW 1+2) sind nach jetzigem Kenntnisstand keine wesentlichen Änderungen zu erwarten. Sie werden vermutlich eine Höhe von ca. 8 m aufweisen.

4.3 Wird momentan parallel zur Erstellung des Lärmschutzgutachtens die Projektplanung bezüglich des Lärmschutzes angepasst? Mit welchen Veränderungen ist hier zu rechnen?

MVG/SWM: Siehe 4.2 Der Lärmschutz ist insbesondere am Abnahmegleis noch in Bearbeitung. Eine belastbare planerische Ausarbeitung steht noch aus. Im Vergleich zur bisherigen Planung ist bezüglich des Abnahmegleises eine substanzielle Verbesserung zu erwarten.

5. Projektkosten

5.1 Mit welchen Kosten wird momentan für das Projekt gerechnet?

MVG/SWM: Die Kostenermittlung wird momentan aktualisiert.

5.2 Beeinflussen Faktoren wie steigende Bau/Materialkosten schon jetzt die Planungen?

MVG/SWM: Die steigenden Material- und Baukosten werden bei der Aktualisierung der Kostenermittlung berücksichtigt.

5.3 Welchen Einfluss hat die Kostenexplosion an der 2. Stammstrecke auf dieses Projekt – sowohl in der Kostenplanung als auch der Finanzierung?

MVG/SWM: Derzeit bestehen hier keine direkten Abhängigkeiten.