JA zur U-Bahn, aber NEIN zur Planung der MVG für den neuen Betriebshof Süd!

Die Stadt München braucht eine leistungsfähige U-Bahn. Und deshalb einen zweiten U-Bahn Betriebshof. Dieser soll zwischen Arnold-Sommerfeld-Straße, Lise-Meitner-Weg und dem Grünzug im Gefilde gebaut werden. Zusätzlich soll ein 900 m langes Bremstestgleis vom Bahnhof Neuperlach Süd bis an die Münchner Stadtgrenze vor den Umweltgarten Neubiberg reichen.

Warum die Planung der MVG so nicht akzeptabel ist

Ein riesiges Werksgelände mitten in Wohn- und Erholungsgebieten, mit Lärm-, Licht- und Schutzimmissionen an 365 Tagen im Jahr, an 24 h rund um die Uhr?

Nachts 15 Bremstests pro Stunde
Nach Planung der MVG sollen die Bremstests auf einem 900 m langen Gleis zwischen Neuperlach, Waldperlach und Neubiberg künftig nicht nur tagsüber, sondern auch nachts bis zu 15 Bremstest pro Stunde gefahren werden können.

So hört sich ein U-Bahn-Betriebshof an:

Bremstest eines U-Bahn C-Wagens bei 60 km/h
Aufnahme vom 19. November 2021 während unseres Besuchs auf dem Betriebshof-Gelände der MVG in München-Fröttmaning

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Der Stand der Dinge:

Was gerade läuft:
MVG bessert Lärmschutzgutachten nach
Der Widerstand gegen das Projekt beginnt Wirkung zu zeigen. Die MVG bessert derzeit ihre Planungen nach und lässt das Lärmschutzgutachten überarbeiten. Eine Veröffentlichung ist für 2023 angekündigt.

Verzahnte Planungsthemen in Bearbeitung
Mit der Fortschreibung der Schallschutzplanung verändern sich derzeit auch die Planungen in anderen Bereichen rund um den Betriebshof wie der städtebaulichen Integration und der öffentlichen Erschließung des U-Bahn-Betriebshofs. Auch hierzu will die MVG erst im Laufe 2023 nähere Infomationen veröffentlichen.

Was demnächst ansteht:
Einspruch gegen die Änderung des Flächennutzungsplans
Der Münchner Stadtrat hat am 28. Juli 2021 mit Stimmen von SPD, Grünen und kleineren Fraktionspartnern einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Gebiet des geplanten Betriebshofs zugestimmt. Diese wird aber erst wirksam nach ihrer offiziellen Veröffentlichung (Auslegung) und nach einer Frist von einem Monat, in der Sie selbst Einwendungen dagegen vorbringen können. Aufgrund fehlender Gutachten ist die Auslegung derzeit auf unbestimmte Zeit verschoben. Sobald die Auslegung von der Stadt veröffentlicht wird, werden wir Sie darüber unverzüglich informieren.