Menü Anträge
vom 16.Juli 2026
Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Bezirksteile Perlach, Neuperlach, Waldperlach · 16. Juli 2026, 19 Uhr · Mensa des Städt. Werner-von-Siemens-Gymnasiums, Quiddestraße 4
Antragstellerin/Antragsteller: Weyhardt Bruns
Antrag 4: Kostenwahrheit vor Festlegung – Vorrang für den Erhalt des MVG-Angebots
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 empfiehlt dem Stadtrat der Landeshauptstadt München:
Bis zum 16. Oktober 2026 werden veröffentlicht: die aktuelle Gesamtkostenschätzung des Vorhabens (Preisstand 2026) einschließlich aller Erschließungs- und Folgemaßnahmen (u. a. Umbau der Arnold-Sommerfeld-Straße) sowie die Kostenentwicklung gegenüber den ursprünglichen Annahmen.
Ebenfalls veröffentlicht wird eine Vergleichsrechnung der ernsthaft in Betracht kommenden Varianten über den Lebenszyklus (Investitions- und Betriebskosten, einschließlich der dem Vorhaben zugerechneten Einsparungen etwa bei Überführungsfahrten), darunter mindestens ein Standort im Landkreis entlang der geplanten U5-Verlängerung sowie dezentrale Abstellkonzepte.
Dargestellt werden Finanzierung und Förderkulisse (Anteile SWM, Landeshauptstadt, Landkreis, Freistaat, Bund) sowie die Auswirkungen der Investition auf das Ergebnis der SWM, die Leistungsbeziehungen zur Landeshauptstadt und die Finanzierung des bestehenden MVG-Fahrplanangebots.
Der Stadtrat bekräftigt den Vorrang der Sicherung des bestehenden Fahrplanangebots. Vor Vorliegen und öffentlicher Behandlung der Unterlagen nach den Ziffern 1 bis 3 stimmen städtische Vertreterinnen und Vertreter keinen weiteren Mittelfreigaben für nachfolgende Planungsphasen des Vorhabens zu.
Die Bürgerversammlung bittet, zu den Ziffern 1 bis 4 jeweils gesondert und innerhalb der Frist des Art. 18 Abs. 5 GO (drei Monate) Stellung zu nehmen.
Begründung
Die Stadt muss im laufenden Haushalt massiv konsolidieren; beim ÖPNV gilt erklärtermaßen die Priorität, das bestehende Fahrplanangebot der MVG überhaupt zu sichern. In dieser Lage darf eine Großinvestition mit dreistelligem Millionenvolumen nicht ohne veröffentlichte, aktuelle Kosten- und Vergleichsrechnung festgezurrt werden. Die Erfahrung mit der Kostenentwicklung der 2. Stammstrecke lehrt: Kostenwahrheit muss vor der Festlegung stehen, nicht nach ihr.
Sollte der Betriebshof – wie vom Vorhabenträger vorgetragen – Betriebskosten sparen, kann eine transparente Vergleichsrechnung dies nur bestätigen; ihre Zurückhaltung wäre umgekehrt ein Alarmsignal.
Die Bürgerversammlung bittet ausdrücklich um Behandlung durch die Vollversammlung des Stadtrats, hilfsweise den zuständigen beschließenden Ausschuss. Die Empfehlung betrifft Angelegenheiten von stadtweiter Bedeutung – die Gesellschafterrolle der gesamten Landeshauptstadt bei der SWM, die Fortschreibung eines Beschlusses der Vollversammlung aus dem Jahr 2016 sowie städtische Finanzmittel. Das Mobilitätsreferat selbst hat dem Projekt 2024 ‚stadtweite Bedeutung‘ bescheinigt (Sitzungsvorlage 20-26 / V 15243). Eine Behandlung allein im Bezirksausschuss würde dem Gegenstand nicht gerecht, da der BA 16 nicht in jedem Punkt das zuständige Organ ist.
Antragstellerin/Antragsteller: Weyhardt Bruns
Antrag 4: Kostenwahrheit vor Festlegung – Vorrang für den Erhalt des MVG-Angebots
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 empfiehlt dem Stadtrat der Landeshauptstadt München:
Bis zum 16. Oktober 2026 werden veröffentlicht: die aktuelle Gesamtkostenschätzung des Vorhabens (Preisstand 2026) einschließlich aller Erschließungs- und Folgemaßnahmen (u. a. Umbau der Arnold-Sommerfeld-Straße) sowie die Kostenentwicklung gegenüber den ursprünglichen Annahmen.
Ebenfalls veröffentlicht wird eine Vergleichsrechnung der ernsthaft in Betracht kommenden Varianten über den Lebenszyklus (Investitions- und Betriebskosten, einschließlich der dem Vorhaben zugerechneten Einsparungen etwa bei Überführungsfahrten), darunter mindestens ein Standort im Landkreis entlang der geplanten U5-Verlängerung sowie dezentrale Abstellkonzepte.
Dargestellt werden Finanzierung und Förderkulisse (Anteile SWM, Landeshauptstadt, Landkreis, Freistaat, Bund) sowie die Auswirkungen der Investition auf das Ergebnis der SWM, die Leistungsbeziehungen zur Landeshauptstadt und die Finanzierung des bestehenden MVG-Fahrplanangebots.
Der Stadtrat bekräftigt den Vorrang der Sicherung des bestehenden Fahrplanangebots. Vor Vorliegen und öffentlicher Behandlung der Unterlagen nach den Ziffern 1 bis 3 stimmen städtische Vertreterinnen und Vertreter keinen weiteren Mittelfreigaben für nachfolgende Planungsphasen des Vorhabens zu.
Die Bürgerversammlung bittet, zu den Ziffern 1 bis 4 jeweils gesondert und innerhalb der Frist des Art. 18 Abs. 5 GO (drei Monate) Stellung zu nehmen.
Begründung
Die Stadt muss im laufenden Haushalt massiv konsolidieren; beim ÖPNV gilt erklärtermaßen die Priorität, das bestehende Fahrplanangebot der MVG überhaupt zu sichern. In dieser Lage darf eine Großinvestition mit dreistelligem Millionenvolumen nicht ohne veröffentlichte, aktuelle Kosten- und Vergleichsrechnung festgezurrt werden. Die Erfahrung mit der Kostenentwicklung der 2. Stammstrecke lehrt: Kostenwahrheit muss vor der Festlegung stehen, nicht nach ihr.
Sollte der Betriebshof – wie vom Vorhabenträger vorgetragen – Betriebskosten sparen, kann eine transparente Vergleichsrechnung dies nur bestätigen; ihre Zurückhaltung wäre umgekehrt ein Alarmsignal.
Die Bürgerversammlung bittet ausdrücklich um Behandlung durch die Vollversammlung des Stadtrats, hilfsweise den zuständigen beschließenden Ausschuss. Die Empfehlung betrifft Angelegenheiten von stadtweiter Bedeutung – die Gesellschafterrolle der gesamten Landeshauptstadt bei der SWM, die Fortschreibung eines Beschlusses der Vollversammlung aus dem Jahr 2016 sowie städtische Finanzmittel. Das Mobilitätsreferat selbst hat dem Projekt 2024 ‚stadtweite Bedeutung‘ bescheinigt (Sitzungsvorlage 20-26 / V 15243). Eine Behandlung allein im Bezirksausschuss würde dem Gegenstand nicht gerecht, da der BA 16 nicht in jedem Punkt das zuständige Organ ist.
Die Texte der sechs Anträge der Bürgerversammlung im Wortlaut:
Der zitierte Bericht des Bezirksausschussvorsitzenden Thomas Kauer:
https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:0a56e17e-d019-4e8e-929c-3c161d26282e/Buergerversammlung_2026PerlachKauer_V2.pdf
Kontakt:
Weyhardt Bruns
Tel: +49 151-61142104
weyhardt@gmail.com
Stefanie Paritzsch
Telefon: +49 172 6468710
s.paritzsch@commosso.de
