Transparenz und Beteiligung

Antrag → Bürgerversammlung Neuperlach → Zustimmung → Stadtrat München

Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Bezirksteile Perlach, Neuperlach, Waldperlach · 16. Juli 2026, 19 Uhr · Mensa des Städt. Werner-von-Siemens-Gymnasiums, Quiddestraße 4


Antragstellerin/AntragstellerMax Weisenbach: Max Weisenbach
Antrag 3: Keine vollendeten Tatsachen vor Transparenz und Beteiligung
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 empfiehlt dem Stadtrat der Landeshauptstadt München:
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten U-Bahn-Betriebshof Neuperlach Süd wird nicht eingeleitet bzw. nicht fortgeführt, solange (a) die Machbarkeitsstudie nicht vollständig veröffentlicht ist, (b) keine frühzeitige, öffentliche Beteiligung im Stadtbezirk 16 stattgefunden hat und (c) keine ergebnisoffene, aktualisierte Standortprüfung öffentlich im Stadtrat behandelt wurde.
Bis dahin unterstützen die Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt in den Gesellschafts- und Projektgremien keine vorentscheidenden Schritte; insbesondere stimmen sie keiner Vorzugsvariante, keinen Grundstücksdispositionen und keiner Beauftragung nachfolgender Planungsphasen zu.
Das zuständige Referat berichtet dem Bezirksausschuss 16 vor jedem weiteren Verfahrensschritt schriftlich und öffentlich.
Die Bürgerversammlung bittet, zu den Ziffern 1 bis 3 jeweils gesondert und innerhalb der Frist des Art. 18 Abs. 5 GO (drei Monate) Stellung zu nehmen.
Begründung
Mit Machbarkeitsstudie und Vorzugsvariante wird das „Ob“ und „Wo“ des Projekts faktisch vorentschieden, lange bevor die förmlichen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger greifen. Wer Beteiligung ernst meint, darf vorher keine unumkehrbaren Fakten schaffen.
Die geforderte Reihenfolge – erst Transparenz und Prüfung, dann Verfahrensschritte – kostet nichts: Ein Baubeginn steht nicht unmittelbar bevor, und erklärte Priorität der Stadt ist zunächst die Sicherung des bestehenden MVG-Fahrplanangebots. Sie sichert aber Planungsqualität, Rechtssicherheit und Akzeptanz.
Die Bürgerversammlung bittet ausdrücklich um Behandlung durch die Vollversammlung des Stadtrats, hilfsweise den zuständigen beschließenden Ausschuss. Die Empfehlung betrifft Angelegenheiten von stadtweiter Bedeutung – die Gesellschafterrolle der gesamten Landeshauptstadt bei der SWM, die Fortschreibung eines Beschlusses der Vollversammlung aus dem Jahr 2016 sowie städtische Finanzmittel. Das Mobilitätsreferat selbst hat dem Projekt 2024 ‚stadtweite Bedeutung‘ bescheinigt (Sitzungsvorlage 20-26 / V 15243). Eine Behandlung allein im Bezirksausschuss würde dem Gegenstand nicht gerecht, da der BA 16 nicht in jedem Punkt das zuständige Organ ist.