Integriertes Entwicklungskonzept

Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Bezirksteile Perlach, Neuperlach, Waldperlach · 16. Juli 2026, 19 Uhr · Mensa des Städt. Werner-von-Siemens-Gymnasiums, Quiddestraße 4


Antragstellerin/Antragsteller: Sabine Weisenbach
Antrag 5: Parkmeile, Frischluft und Stadtklima verbindlich sichern
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 empfiehlt dem Stadtrat der Landeshauptstadt München:
Die Realisierung der Parkmeile Trudering–Neuperlach sowie der Erhalt der Kaltluft- und Ventilationsfunktion der Freiflächen zwischen Neuperlach, Waldperlach und der Stadtgrenze zu Neubiberg werden als verbindliche Ziele für alle Planungen im Bereich Neuperlach Süd beschlossen.
Für diesen Bereich wird ein aktuelles Stadtklima- und Kaltluftgutachten beauftragt und veröffentlicht, bevor raumbedeutsame Festlegungen (Vorzugsvariante, Änderung des Flächennutzungsplans) erfolgen.
Die Vereinbarkeit des geplanten Betriebshofs mit dem Masterplan Parkmeile Trudering–Neuperlach wird öffentlich geprüft und dem Stadtrat sowie dem Bezirksausschuss 16 vorgelegt. Der Masterplan benennt selbst erhebliche negative Wirkungen des Vorhabens auf die Freiraumverbindung und verweist auf die bioklimatische Belastung Neuperlachs.
Die Kleingartenanlagen und städtischen Krautgärten im Umgriff des Vorhabens werden in ihrem Bestand gesichert.
Die Bürgerversammlung bittet, zu den Ziffern 1 bis 4 jeweils gesondert und innerhalb der Frist des Art. 18 Abs. 5 GO (drei Monate) Stellung zu nehmen.
Begründung
Der Grünzug „Im Gefilde“ und die angrenzenden Freiflächen sind Erholungs-, Spiel- und Sportraum für Tausende Menschen im am dichtesten besiedelten Stadtteil Münchens – und nach den eigenen Feststellungen der Stadtplanung zugleich Teil des lokalen Luftaustauschs für das bioklimatisch belastete Neuperlach.
Verkehrswende und Klimaanpassung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden: Eine Stadt, die die Parkmeile als klimaangepassten Stadtteilpark entwickelt, kann nicht zugleich deren südlichen Kern mit einem großflächig versiegelten Betriebsgelände überplanen, ohne diesen Zielkonflikt offen zu prüfen und zu entscheiden.