Ergebnisoffene Standort- und Konzeptprüfung

Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Bezirksteile Perlach, Neuperlach, Waldperlach · 16. Juli 2026, 19 Uhr · Mensa des Städt. Werner-von-Siemens-Gymnasiums, Quiddestraße 4


Antragstellerin/Antragsteller: Peter Spieckermann
Antrag 2: Ergebnisoffene Standort- und Konzeptprüfung vor Festlegung einer Vorzugsvariante auf Basis aktueller Daten (u.a. Fahrgastprognosen)
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 empfiehlt dem Stadtrat der Landeshauptstadt München:
Vor der Festlegung einer Vorzugsvariante für den zweiten U-Bahn-Betriebshof – und vor jeder Zustimmung städtischer Vertreterinnen und Vertreter hierzu – wird eine ergebnisoffene, aktualisierte Standort- und Konzeptuntersuchung durchgeführt und veröffentlicht. Einzubeziehen sind mindestens: (a) Standorte im Landkreis München entlang der geplanten U5-Verlängerung (u. a. Raum Taufkirchen/Ottobrunn) – deren nähere Untersuchung in der Zuständigkeit von Landkreis München und SWM als Mitauftraggebern liegt und zu der die Landeshauptstadt im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten beiträgt, (b) dezentrale Abstell- und Wartungskonzepte einschließlich einer Ertüchtigung des Betriebshofs Fröttmaning in Kombination mit kleineren Abstellanlagen im Netz, (c) eine Null- bzw. deutlich verkleinerte Minimalvariante am Standort Neuperlach Süd.
Grundlage der Untersuchung sind aktuelle Fahrgast- und Flottenprognosen, aktuelle Kosten (Preisstand 2026) sowie die Klimaanpassungs- und Freiraumziele der Landeshauptstadt. Bewertungskriterien, deren Gewichtung und die Datengrundlagen werden offengelegt.
Der Standortbeschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2016 wird auf dieser Grundlage in öffentlicher Sitzung neu bewertet.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Vorhaben mit ergebnisoffenem Prüfauftrag in der von ihm angekündigten verwaltungsinternen Lenkungsgruppe ÖPNV zu behandeln und dem Stadtrat sowie dem Bezirksausschuss 16 über das Ergebnis zu berichten.
Die Bürgerversammlung bittet, zu den Ziffern 1 bis 4 jeweils gesondert und innerhalb der Frist des Art. 18 Abs. 5 GO (drei Monate) Stellung zu nehmen.
Begründung
Der Standortbeschluss stammt aus dem Jahr 2016 und beruht auf einer Untersuchung, die im Wesentlichen nur Standorte im Stadtgebiet verglich. Seither haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert: Die geplante U5-Verlängerung in den Landkreis eröffnet Standortoptionen, die 2016 nicht Gegenstand der Prüfung sein konnten – ein Betriebshof am Ende einer verlängerten Linie ist bundesweit gängige Praxis. Hinzu kommen der geplante zweigleisige S-Bahn-Ausbau, veränderte Fahrgastprognosen und eine erhebliche Baukostenentwicklung.
Eine belastbare, dokumentierte Alternativenprüfung ist zugleich Voraussetzung jedes rechtssicheren Genehmigungsverfahrens; sie jetzt zu leisten, spart Zeit und Kosten, statt sie zu verursachen.Der Antrag verlangt von der Landeshauptstadt keine eigene Planungsentscheidung außerhalb ihres Stadtgebiets; eine eigene Planungshoheit jenseits der Stadtgrenze besteht nicht und wird nicht in Anspruch genommen. Die nähere Untersuchung von Standorten im Landkreis liegt in der Zuständigkeit von Landkreis München und SWM als Mitauftraggebern der Studie. Die Landeshauptstadt wird gebeten, im Rahmen ihrer Stellung als Gesellschafterin der SWM auf eine solche Prüfung hinzuwirken – ein Wirkungskreis, der bereits durch die gemeinsame Beauftragung der Studie eröffnet ist. Eine Beschränkung der Alternativenprüfung allein auf das Stadtgebiet liefe zudem dem Grundsatz zuwider, dass ernsthaft in Betracht kommende Alternativen unabhängig von Verwaltungsgrenzen zu untersuchen sind.
Die Bürgerversammlung bittet ausdrücklich um Behandlung durch die Vollversammlung des Stadtrats, hilfsweise den zuständigen beschließenden Ausschuss. Die Empfehlung betrifft Angelegenheiten von stadtweiter Bedeutung – die Gesellschafterrolle der gesamten Landeshauptstadt bei der SWM, die Fortschreibung eines Beschlusses der Vollversammlung aus dem Jahr 2016 sowie städtische Finanzmittel. Das Mobilitätsreferat selbst hat dem Projekt 2024 ‚stadtweite Bedeutung‘ bescheinigt (Sitzungsvorlage 20-26 / V 15243). Eine Behandlung allein im Bezirksausschuss würde dem Gegenstand nicht gerecht, da der BA 16 nicht in jedem Punkt das zuständige Organ ist.